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   OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00   

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OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00 (https://dejure.org/2000,3040)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.09.2000 - 3 Ws 196/00 (https://dejure.org/2000,3040)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. September 2000 - 3 Ws 196/00 (https://dejure.org/2000,3040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender Tatverdacht; Beweisaufnahme; Haftgrund; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr

  • Judicialis

    StPO § 114; ; StPO § 114 Abs. 2; ; StPO § 268 b; ; StPO § 112 Abs. 2; ; StPO § 112 Abs. 2 Nr. 3; ; StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 112 Abs. 2 Nr. 3 lit. b; ; StGB § 51; ; StGB §§ 153 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 81
  • StV 2001, 118
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Karlsruhe, 09.04.1999 - 2 Ws 72/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00
    Der Haftgrund des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO liegt nämlich nur dann vor, wenn aufgrund der Würdigung der Umstände des Einzelfalles mit größerer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, der Beschuldigte werde sich dem Verfahren durch Flucht entziehen, anstatt sich diesem und einer ggf. sich anschließenden Strafvollstreckung stellen (Senat StV 2000, 514; StraFo 1997, 91 ff.; OLG Karlsruhe StV 1999, 323; OLG Hamm StV 2000, 215 f.; dass. NStZ-RR 2000, 188 f.; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 112 Rn. 22 m.w.N.).

    Gerade bei der Einwirkung auf Beweispersonen nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 lit. b StPO bedarf es des Vorliegens konkreter Beweisanzeichen, welche eine unlautere Einflussnahme auf Zeugen oder Mitbeschuldigte befürchten lassen (OLG Düsseldorf StV 1997, 534 f.; OLG Köln StV 1999, 323 f.; KG, Beschluss vom 29.12.1997, 1 HEs 262/97; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rn. 33 m.w.N.; KK-Hilger, a.a.O., § 112 Rn. 47).

  • OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93

    Dringender Tatverdacht; Tatsachenmaterial; Wahrscheinlichkeitsurteil;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00
    Denn es ist die originäre Aufgabe des Tatrichters, die Resultate der Beweisaufnahme festzustellen und die Gesamtheit der bisherigen Ermittlungs- und Verhandlungsergebnisse zu würdigen (ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. eingehend StV 1997, 313; zuletzt Beschluss vom 28.08.2000, 3 Ws 185/00; siehe auch OLG Koblenz StV 1994, 316; KG StV 1993, 252; dass. Beschluss vom 14.01.1999, 4 Ws 5/99; Weider SW 1991, 525 f; Löwe/Rosenberg-Hilger, StPO, 35. Auflage 1996, § 112 Rn. 20).

    Da die schriftlichen Urteilsgründe jedoch zwischenzeitlich vorliegen und die Zustellung des Urteils an den Angeklagten bewirkt ist, bestand für den Senat kein Anlass, die Sache an das Amtsgericht zurückzugeben, denn auch die Gründe eines noch nicht rechtskräftigen Urteils stellen eine verlässliche Grundlage zur Beurteilung des Tatverdachts dar (vgl. hierzu OLG Koblenz StV 1994, 316).

  • KG, 22.02.1993 - 3 Ws 74/93

    Hauptverhandlung; Haftentscheidung; Würdigung; Dringender Tatverdacht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00
    Denn es ist die originäre Aufgabe des Tatrichters, die Resultate der Beweisaufnahme festzustellen und die Gesamtheit der bisherigen Ermittlungs- und Verhandlungsergebnisse zu würdigen (ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. eingehend StV 1997, 313; zuletzt Beschluss vom 28.08.2000, 3 Ws 185/00; siehe auch OLG Koblenz StV 1994, 316; KG StV 1993, 252; dass. Beschluss vom 14.01.1999, 4 Ws 5/99; Weider SW 1991, 525 f; Löwe/Rosenberg-Hilger, StPO, 35. Auflage 1996, § 112 Rn. 20).

    Zur Klärung vorhandener Lücken, etwa hinsichtlich der fehlenden Würdigung der Ausführungen der vom Schöffengericht angehörten Sachverständigen zur Aussagetüchtigkeit des zum Zeitpunkt der Tat fünfjährigen Kindes und zur Glaubwürdigkeit von dessen Angaben gegenüber weiteren Zeugen, hat der Senat dabei ergänzend auf den Akteninhalt, insbesondere auf das zur Verfügung stehende ausführliche Hauptverhandlungsprotokoll zurückgegriffen (für den Fall, dass die Beweisergebnisse in der Sitzungsniederschrift nicht festgehalten sind, einschränkend: KG StV 1993, 252).

  • OLG Koblenz, 30.03.1998 - 1 Ws 205/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00
    Auch die Besorgnis, der Angeklagte werde sich dem Verfahren zumindest auf längere Zeit zu entziehen suchen, um so eine ihm günstigere Beweissituation zu erreichen, besteht nicht weiter fort, denn der Angeklagte muss im Falle seines Nichterscheinens in der Berufungshauptverhandlung mit der Verwerfung seines Rechtsmittels (§ 329 Abs. 1 SPO) und damit mit einem rechtskräftigen Schuldspruch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, gegen den er sich im bisherigen Verfahren vehement zu Wehr gesetzt hat (zur Berücksichtigung der Erwartungen des Beschuldigten über den Ausgang des Verfahrens bei der Beurteilung von Fluchtgefahr vgl. OLG Koblenz StraFo 1998, 170 f.), rechnen.
  • OLG Zweibrücken, 12.03.1997 - 1 VAs 2/97

    Versagung einer Besuchserlaubnis gegenüber dem Strafverteidiger eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00
    Denn es ist die originäre Aufgabe des Tatrichters, die Resultate der Beweisaufnahme festzustellen und die Gesamtheit der bisherigen Ermittlungs- und Verhandlungsergebnisse zu würdigen (ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. eingehend StV 1997, 313; zuletzt Beschluss vom 28.08.2000, 3 Ws 185/00; siehe auch OLG Koblenz StV 1994, 316; KG StV 1993, 252; dass. Beschluss vom 14.01.1999, 4 Ws 5/99; Weider SW 1991, 525 f; Löwe/Rosenberg-Hilger, StPO, 35. Auflage 1996, § 112 Rn. 20).
  • OLG München, 25.01.1996 - 2 Ws 37/96

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls ; Vorliegen von Haftgründen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00
    Der Senat entnimmt sie zunächst der besonderen zwischenmenschlichen Beziehung und den Lebensumständen zwischen den beiden Angeklagten (OLG Köln StV 1992, 383 f.; OLG München NJW 1996, 941), denen jedenfalls vorliegend eine indizielle Bedeutung beikommt.
  • OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96

    Beurteilung des Umfangs der Fluchtgefahr ; Zweck der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00
    Bei Haftentscheidung während oder am Ende einer Hauptverhandlung ist nämlich auch das in der Hauptverhandlung gewonnene Ergebnis der Beweisaufnahme zu berücksichtigen (BGH NJW 1991, 525 f.; Senat StV 1997, 312 f.).
  • LG Freiburg, 11.08.1999 - II Qs 107/99

    Strafprozeßrecht: Unverhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung bei Verdacht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00
    Auch ist zu sehen, dass in dieser Sache nunmehr seit sieben Monaten Untersuchungshaft vollzogen wird, was schon - im Falle eines rechtskräftigen Schuldspruchs - aufgrund der gesetzlich in § 51 StGB vorgesehenen Anrechnung auf die Strafe den Fluchtanreiz mindert (Senat StV 2000, 14).
  • KG, 05.10.1993 - 5 Ws 344/93

    Haftbefehl; Dringender Tatverdacht; Akte; Gründe; Umstände; Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00
    Der Mangel kann vielmehr in der Beschwerdeinstanz geheilt werden, wenn der Tatrichter seine Haftentscheidung um das in der Hauptverhandlung gewonnene Ergebnis der Beweisaufnahme ergänzt (Senat SW 1997, 313; KG StV 1994, 318 f.; a.A. OLG Koblenz SW 1994, 316 im Falle einer Anordnung der Haftfortdauer trotz Aussetzung der Hauptverhandlung durch den Tatrichter).
  • BVerfG, 24.06.1999 - 2 BvQ 28/99

    Teilweise Stattgabe eines Antrags auf Erlass einer eA bzgl des Vollzugs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00
    Der Haftgrund des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO liegt nämlich nur dann vor, wenn aufgrund der Würdigung der Umstände des Einzelfalles mit größerer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, der Beschuldigte werde sich dem Verfahren durch Flucht entziehen, anstatt sich diesem und einer ggf. sich anschließenden Strafvollstreckung stellen (Senat StV 2000, 514; StraFo 1997, 91 ff.; OLG Karlsruhe StV 1999, 323; OLG Hamm StV 2000, 215 f.; dass. NStZ-RR 2000, 188 f.; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 112 Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 25.07.1995 - 1 Ws 120/95

    Haftbefehl; Aufhebung; Nebenkläger; Beschwerde; Beschwerderecht; Verurteilung;

  • OLG Karlsruhe, 02.11.1992 - 3 Ws 201/92

    Haftgrund; Verdunklungsgefahr; Beweissicherung

  • OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00

    Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung

  • BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90

    Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung einer Zeugenaussage und dem tatsächlichen

  • BGH, 04.07.1997 - 3 StR 520/96

    Verurteilung wegen des Brandanschlags in Solingen rechtskräftig

  • OLG Hamburg, 23.03.1992 - 2 Ws 124/92

    Gefährdung des Untersuchungszwecks; Haftbefehl; Dringender Tatverdacht;

  • OLG Köln, 02.10.1991 - 2 Ws 448/91

    Verdunklungsgefahr; Tatsachen; Lebensumstände; Beziehungen; Verhalten;

  • OLG Düsseldorf, 14.01.1997 - 3 Ws 16/97
  • OLG Köln, 10.09.1996 - 2 Ws 457/96
  • OLG Karlsruhe, 28.11.1985 - 3 Ws 252/85

    Wirksamkeit eines Haftbefels; Haftbefehl; Haftgrund; Dringender Tatverdacht

  • KG, 29.12.1997 - 1 HEs 262/97
  • BGH, 02.11.1995 - 5 StR 606/95

    Strafzumessung - Bisherige Unbestraftheit - Bedeutung - Strafmildernd zu

  • BGH, 26.05.1982 - 3 StR 111/82

    Zulässigkeit der Nichtberücksichtigung straffreier Lebensführung eines Täters als

  • OLG Hamm, 08.01.1985 - 4 Ws 8/85
  • KG, 14.01.1999 - 4 Ws 5/99
  • EGMR, 09.07.2009 - 11364/03

    Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Zivilgerichte zu dieser Frage (insbesondere auf zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Az. 3 Ws 196/00 und 3 Ws 252/85, sowie eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin, Az. 5 Ws 344/93, siehe Randnr. 48 unten) hat es den Haftbefehl des Amtsgerichts für rechtsfehlerhaft, aber nicht unwirksam erachtet.

    Diese Mängel können daher durch Aufhebung des fehlerhaften Haftbefehls oder durch Erlass eines neuen Haftbefehls von den Beschwerdegerichten im Haftprüfungsverfahren geheilt werden (vgl. u. a. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28. November 1985, Az: 3 Ws 252/85, NStZ 1986, S. 134-135 mit weiteren Verweisen; Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 23. März 1992, Az: 2 Ws 124/92, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 1992, S. 694; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 1993, Az: 5 Ws 344/93, StV 1994, S. 318-319; sowie Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 26. September 2000, Az: 3 Ws 196/00, StV 2001, S. 118).

  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 1 Ws 203/18

    Aufhebung des Haftbefehls bei unverhältnismäßig langer Untersuchungshaft

    Bei seiner Prüfung hat das Beschwerdegericht zu berücksichtigen, dass die Hauptverhandlung in der Regel eine bessere Erkenntnisgrundlage vermittelt als der Akteninhalt (st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2016, 1 Ws 206/15; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2013, 1 Ws 124/13; vgl. auch OLG Karlsruhe StV 2001, 118; OLG Rostock, Beschluss vom 28. Januar 2004, 1 Ws 20/04, zit. n. juris).
  • EGMR, 13.12.2007 - 11364/03

    Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf

    Unter diesen Umständen kann das Beschwerdegericht - im Wege einer Ausnahme von § 309 Abs. 2 StPO - die Rechtssache an das Amtsgericht zurückverweisen (siehe Kammergericht Berlin, Az. 5 Ws 344/93, Entscheidung vom 5. Oktober 1993, Strafverteidiger (StV) 1994, S. 318-319; vgl. auch OLG Karlsruhe, Az. 3 Ws 196/00, Entscheidung vom 26. September 2000, StV 2001, S. 118-120, auf welche das Oberlandesgericht Düsseldorf im vorliegenden Fall Bezug nahm).
  • KG, 08.01.2018 - 4 Ws 147/17

    Anforderungen an die Haftfortdauerentscheidung bei Urteilsfällung:

    Eine derartige Bezugnahme wäre lediglich dann nicht zu beanstanden, wenn die Verurteilung - anders als hier - von den Vorwürfen des Haftbefehls nicht oder nur unwesentlich abwiche (vgl. OLG Karlsruhe StV 2001, 118; wistra 1991, 277, 278; Moldenhauer in Münchener Kommentar, StPO, § 268b Rdn. 8).

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich die für die Entscheidung erforderliche Tatsachengrundlage den dem Beschwerdegericht vorliegenden Verfahrensunterlagen entnehmen lässt; dies wird regelmäßig nur dann der Fall sein, wenn die schriftlichen Urteilsgründe zu den Akten gelangt sind (Senat aaO; OLG Hamm, Beschluss vom 3. November 2009 - 3 Ws 412/09 -, bei juris, Rdn. 7; OLG Karlsruhe StV 2001, 118, 119; Thüringer OLG aaO, Rdn. 15).

  • OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22

    Richterliche Unterschrift; Haftbefehl im Sitzungsprotokoll; Form; Schriftlichkeit

    Hinsichtlich der Straferwartung, die gleichermaßen wie der dringende Tatverdacht vorliegend allein aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu beurteilen ist, ist der Senat in seiner Prüfungskompetenz insoweit ebenfalls auf die Frage beschränkt, ob diese auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 1 Ws 22/19 -, Rn. 17, juris; OLG Karlsruhe StV 2001, 118).
  • OLG Stuttgart, 04.01.2005 - 4 Ws 367/04

    Haftbefehl: Entfallen des Haftgrundes der Verdunkelungsgefahr

    Verdunkelungsgefahr ist gegeben, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt wird und dadurch die Gefahr droht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird (vgl. Boujong in KK, StPO, 5 Aufl., § 112 Rn 23; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 112 Rn 26; OLG Karlsruhe StV 2001, 118).

    Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn die Sache in vollem Umfange aufgeklärt ist oder die Beweise in einem Maße gesichert sind, dass der Beschuldigte die Wahrheitsermittlung nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg stören kann (OLG Karlsruhe NJW 1993, 1148 u. StV 2001, 118; OLG Frankfurt StV 1994, 583).

  • OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 1 Ws 184/18

    Wegen überlanger Verfahrensdauer: Haftbefehl gegen wegen Mordes Verurteilten

    Bei seiner Prüfung hat das Beschwerdegericht zu berücksichtigen, dass die Hauptverhandlung in der Regel eine bessere Erkenntnisgrundlage vermittelt als der Akteninhalt (vgl. OLG Karlsruhe StV 2001, 118; OLG Rostock, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 1 Ws 20/04 -).
  • OLG Braunschweig, 16.04.2015 - 1 Ws 90/15

    Bindung des Ausgangsgerichts an die Haftfortdauerentscheidung des

    Der zitierte Beschluss des Kammergerichts rechtfertigt sich erkennbar vor dem Hintergrund des konkreten Einzelfalles; jedenfalls wäre der Entscheidung - sollte sie allgemein zu verstehen sein - nicht zu folgen (zutreffend: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.09.2000, 3 Ws 196/00, juris, Rn. 18; Schleswig - Holsteinisches OLG, Beschluss vom 22.08.2000, 2 Ws 362/00, juris, Rn. 3 aE; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.03.2015, 1 Ws 62/15, unveröffentlicht; Graf in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 112 Rn. 40).
  • OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18

    Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen

    Bei seiner Prüfung hat das Beschwerdegericht zu berücksichtigen, dass die Hauptverhandlung in der Regel eine bessere Erkenntnisgrundlage vermittelt als der Akteninhalt (st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2016, 1 Ws 206/15; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2013, 1 Ws 124/13; vgl. auch OLG Karlsruhe StV 2001, 118; OLG Rostock, Beschluss vom 28. Januar 2004, 1 Ws 20/04, zit. n. juris).
  • OLG Hamm, 29.12.2008 - 3 Ws 515/08

    Haftfortdauerbeschluss; Anforderungen an Begründung

    b) Der Senat hat im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot davon abgesehen, die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten oder eine ergänzende Stellungnahme der Strafkammer zur Beweiswürdigung und zur Konkretisierung der abgeurteilten Taten einzuholen (vgl. dazu OLG Karlsruhe Beschl. v. 26.09.2000 - 3 Ws 196/00 - juris), um sodann ggf. eine eigene Entscheidung in der Sache zu treffen.
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09

    Voraussetzungen eines Haftbefehls nach Verurteilung in zweiter Instanz

  • OLG Brandenburg, 21.01.2019 - 1 Ws 204/18

    Untersuchungshaft: Fluchtgefahr nach erstinstanzlicher Verurteilung zu einer

  • OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05

    Haftbeschwerde

  • OLG Hamm, 05.02.2009 - 3 Ws 39/09

    Haftbefehl; Änderung des Haftgrundes

  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18

    Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen

  • KG, 13.04.2006 - 5 Ws 70/06

    Strafvollzug und Untersuchungshaft: Ausschluss vom offenen Vollzug nach Erlass

  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 1 Ws 18/20

    Überprüfung eines Haftbefehls nach noch nicht rechtskräftiger Verurteilung des

  • KG, 13.04.2005 - 3 Ws 167/05

    Untersuchungshaft: Begründung der Haftfortdauerentscheidung durch Bezugnahme auf

  • OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 1 Ws 22/19

    Beschwerde gegen die Haftfortdauerentscheidung des erkennenden Gerichts:

  • OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ws 415/08

    Haftbeschwerde

  • KG, 28.11.2022 - 4 161 HEs 56/22

    Anforderungen an die Konkretisierung des Tatgeschehens in einem Haftbefehl wegen

  • OLG Bremen, 30.04.2010 - Ws 66/10
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